- Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1. Pi-NET UG (haftungsbeschränkt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für Produkte, ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
- Leistungspflichten
2.1. Pi-NET UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pi-NET liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.
2.2. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
2.3. Alle Virtuellen Praxen unterliegen einer Beschränkung von maximal 2000GB.
Dabei werden notwendige Festplatten am Anfang mit 120 Gigabyte konfiguriert Ab einer Nutzung von mindestens 75% des verfügbaren Speicherplatzes wird dieser in Schritten von 10 Gigabyte automatisch und kostenlos erhöht, bis die Nutzung wieder unterhalb von 75% liegt.
Eine Überprüfung der Nutzung findet täglich statt. Eine Erhöhung findet maximal einmal täglich statt. Pi-NET behält sich vor, den Kunden auf eine entsprechend notwendige Ausfallzeit kommen.
2.4. Zur Nutzung von Software, die Pi-NET zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, muss der Kunde diese mittels des von Pi-NET zur Verfügung gestellten Lizenzkey aktivieren. Der Lizenzkey hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, danach ist eine Aktivierung nicht mehr möglich.
2.5. Kommt Pi-NET der fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung eines digitalen Produkts auf Aufforderung des Kunden nicht unverzüglich nach, so kann der Kunde den Vertrag durch Erklärung gegenüber Pi-NET beenden. Ist der Kunde kein Verbraucher, gilt dies nur, wenn Pi-NET eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in diesem Fall auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
2.6. Ist ein digitales Produkt mangelhaft, kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen, nach den gesetzlichen Vorschriften den Vertrag durch Erklärung gegenüber Pi-NET beenden oder den Preis mindern und/oder nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
2.6.1 Im Falle einer dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts behält sich Pi-NET vor, die digitalen Produkte außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der Pi-NET -Systeme zu ändern. Pi-NET darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripten, Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Kunden entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen Kosten.
Pi-NET wird den Kunden klar und verständlich über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Kunden beeinträchtigt, wird y Pi-NET den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.
2.6.2 Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts, kann der Kunde außerdem den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch Erklärung gegenüber Pi-NET beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information über die Änderung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Änderung. Das Recht zur Beendigung besteht nicht, wenn (a) die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist, oder (b) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.
- 3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
3.1. Der Kunde erhält von Pi-NET für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Pi-NET für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
3.3. Die von Pi-NET erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
3.4. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Pi-NET nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
3.5. Soweit dem Kunden von Pi-NET ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Pi-NET zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Pi-NET bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
3.6. Sofern der vom Kunden gewählte Tarif die Nutzung von grafische Elementen, Bildern, Texte, Animationen, Designvorlagen beinhaltet, erhält der Kunde das Recht, diese Inhalte für die Dauer seines jeweiligen Vertrages und im Zusammenhang der mit diesem Vertrag erstellten Webpräsenz online zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Insbesondere ist es untersagt, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu kopieren und anderweitig zu verwenden. Die vorgenannten Regelungen gelten vorbehaltlich speziellerer Lizenzbedingungen der zur Verfügung gestellten Inhalte.
3.7. Pi-NET haftet nicht für Wettbewerbsverstöße, Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten und von geistigem Eigentum sowie nicht für sonstige Rechtsverletzungen, die der Kunde bei der Nutzung der Pi-NET Produkte begeht.
3.8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.7 geregelten Pflichten verspricht der Kunde IONOS eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
- 4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
4.1. Pi-NET ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
4.2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Pi-NET oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
4.3. Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Pi-NET ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, frühestens nach einem Monat berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Pi-NET ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monate und bis zu vierundzwanzig Monate haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
4.4. Unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers, den Vertrag nach Ziffern 2.4, 2.5, 2.6.2 oder 4.4 Satz 1 der vorliegenden AGB oder sonst aufgrund eines gesetzlichen Rechts zu beenden. Unberührt bleibt ferner das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Pi-NET insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr in Verzug befindet,
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3., 7.1 geregelten Pflichten verstößt,
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
4.5. Kündigungen und Vertragsbeendigungen haben in Textform (z. B. Fax oder E-Mail) zu erfolgen. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung, wenn ein Kunde, der Verbraucher ist, den Vertrag nach Ziffern 2.5 oder 2.6.2 Satz 1 der vorliegenden AGB oder sonst aufgrund eines gesetzlichen Rechts beendigt. Kündigt ein Kunde, der nicht Verbraucher ist, per E-Mail, so muss die Kündigung unter Verwendung der vom Unternehmer als Kontakt hinterlegten E-Mail-Adresse versendet werden, um die Authentizität der Erklärung zu gewährleisten.
4.6.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Pi-NET die mit Pi-NET verbundenen Unternehmen in keiner Weise für Schäden verantwortlich sind, die durch die Nutzung von Apps Dritter entstehen.
4.6.2 Pi-NET weist den Kunden darauf hin, dass durch die Verwendung von Apps Dritter private und/oder sensible Informationen, die der Kunde mit Pi-NET teilt, von der Drittpartei, welche die App zur Verfügung stellt, eingesehen werden können, und dass Pi-NET nicht verantwortlich ist für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Daten, die sich aus diesem Zugriff ergeben können.
- 5. Preise und Zahlung
5.1. Die Preise sind Festpreise.
5.2. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Pi-NET die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
5.3. Pi-NET ist berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von Pi-NET gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Pi-NET weist den Kunden in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
5.4. Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei Pi-NET auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.
5.5. Im Verzugsfall berechnet Pi-NET Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Pi-NET vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist Pi-NET nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.
5.6. Pi-NET ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist Pi-NET zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.
5.7. Nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Zahlung der Entgelte kann sowohl durch Überweißung als auch durch Lastschrift erfolgen. Im Falle der Lastschrift ermächtigt der Kunde Pi-NET, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification") erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich in digitaler Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn a.) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, b.) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und c.) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.
5.8. Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
5.9. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Pi-NET eine Rücklastschrift gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
5.10. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- 6. Haftung
6.1. Für Schäden haftet Pi-NET nur dann, wenn Pi-NET oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Pi-NET oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Pi-NET auf den Schaden beschränkt, der vertragstypisch ist und für Pi-NET bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Eine "wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)" im vorstehenden Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.2. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe der durchschnittlichen Jahresentgelte des Kunden für den jeweiligen Vertrag mit der Pi-NET (sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, wird das Jahresentgelt hochgerechnet).
6.3. Die Haftung von Pi-NET aus einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften, nach denen die Haftung ausdrücklich nicht im Voraus ausgeschlossen oder erleichtert werden kann, bleibt unberührt.
- 7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde sichert zu, dass die Pi-NET von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Pi-NET jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Pi-NET binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Praxis.
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, von Pi-NET zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Pi-NET unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Pi-NET nutzen, haftet der Kunde gegenüber Pi-NET auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Pi-NET abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt nicht für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Pi-NET erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung seiner Produkte nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflichten.
7.3. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 7.2. unzulässig sind, ist Pi-NET berechtigt, den Tarif zu sperren. Pi-NET wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen erforderlicher Mitwirkungshandlungen Pi-NET bei ihrer Tätigkeit angemessen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen kann.
- 8. Datenschutz
8.1. Pi-NET erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
- 9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Brandenburg. Pi-NET ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Pi-NET auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).